Habilitation
Die Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftliche Fakultät stellt aufgrund eines Habilitationsverfahrens die Befähigung evon Bewerber*innen fest, ein bestimmtes Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (Lehrbefähigung). Die Feststellung der Lehrbefähigung ist die Voraussetzung zur Verleihung der Lehrbefugnis nach Abhaltung der öffentlichen Antrittsvorlesung.
Die Habilitationsleistungen bestehen aus:
- einer schriftlichen Habilitationsleistung (= Habilitationsschrift)
- der Wahrnehmung eines Lehrauftrages
- einem Habilitationskolloquium (dessen Thema NICHT in engem Zusammenhang mit der Habilitationsschrift stehen darf)
- einer Öffentlichen Antrittsvorlesung
Das Team des Habilitationsbüros der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn steht Interessierten und Habilitierenden bei allen Fragen rund um das Thema Habilitation sowie im Habilitationsprozess selbst beratend und unterstützend zur Seite.
1 | Ankündigung des Verfahrens
Potentielle Habilitand*innen stellen sich persönlich dem Dekan vor, kündigen an, dass sie habilitieren möchten, und benennen ihre Mentor*innen. Im Fakultätsrat stellen Dekan oder Mentor*in die Kandidat*innen vor.
2 | Eröffnung
Nach schriftlicher Antragstellung durch die*den Habilitandin*Habiltanden und Einreichung der Habilitationsschrift wird das das Verfahren im Fakultätsrat eröffnet. Der Fakultätsrat bestellt die Habilitationskommission und Gutachter*innen.
3 | Weiterführung des Verfahrens
Die Habilitationskommission wertet die eingeholten Gutachten aus und berichtet dem Fakultätsrat, der ggf. über die Weiterfühurng des Verfahrens beschliesst.
4 | Habilitationskolloqium
Mit dem Habilitationskolloquium (wissenschaftlicher Vortrag von ca. 30 Minuten mit anschliessender Diskussion) sollen die Habilitierenden nachweisen, daß sie die wesentlichen Aspekte eines wissenschaftlichen Themas auch einem weiteren Kreis von Wissenschaftler*innen verständlich machen, sie kritisch würdigen und Wege zu weiteren Erkenntnissen aufzeigen können.