Anerkennung
Sie möchten sich Leistungen aus einem vorangegangenen Studium oder einem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen? Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen.
Ablauf der Anerkennung
Für Informationen und Hilfestellungen zur Anerkennung von Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium wenden Sie sich bitte an die unten stehende zuständige Kontaktperson.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Anerkennung:
- Antrag auf Anerkennung von Leistungen
- Aktueller Notenspiegel mit allen Leistungen
- Modulbeschreibungen der beantragten Module
Über Ihren Antrag auf Anerkennung von Leistungen entscheidet der zuständige Studiengangsvertreter des Prüfungsausschusses. Sie erhalten vom Prüfungsbüro einen Bescheid über die anerkannten bzw. nicht anerkannten Leistungen.
Anerkennungen von Leistungen für das Lehramtsstudium
Wenn Sie sich fachwissenschaftliche Leistungen für das Lehramtsstudium anerkennen lassen möchten, gehen Sie im ersten Schritt nach oben stehendem Ablaufschema vor. Sobald der fachwissenschaftliche Prüfungsausschuss zugestimmt hat, wir das Prüfungsbüro die Anerkennungsempfehlung ausstellen. Weitere Informationen zur Anerkennung für das Lehramtsstudium finden Sie auf der Webseite des Bonner Zentrum für Lehrerbildung.
Fristen
- Für Studierende
- Bei Studienstart im Wintersemester ist der Antrag auf Anerkennung vom 01.10. bis zum 30.11. zu stellen (in der Regel innerhalb des ersten Fachsemesters).
- Bei Studienstart im Sommersemester ist der Antrag auf Anerkennung vom 01.04. bis zum 30.04. zu stellen (in der Regel innerhalb des ersten Fachsemesters).
- Für Bewerberinnen und Bewerber auf ein höheres Fachsemester
- Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Wintersemester ist der Antrag auf Anerkennung bis zum 01.08. zu stellen.
- Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Sommersemester ist der Antrag auf Anerkennung bis zum 01.02. zu stellen.
- Informationen zur Bewerbung auf ein höheres Fachsemester für die Bachelorstudiengänge bzw. Masterstudiengänge finden Sie auf den verlinkten Webseiten.
Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt
Bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen, vereinbaren Sie im Rahmen eines Learning Agreements die Leistungen, die Sie an der Partneruniversität erbringen möchten. Die Leistungen, die Sie vorab im Learning Agreement vereinbart und während Ihres Auslandaufenthalts erbracht haben, werden anerkannt. Dazu reichen Sie im Prüfungsbüro Ihr Learning Agreement zusammen mit dem Leistungsnachweis/ Notenspiegel der Partneruniversität ein.
Informationen zur Studierendenmobilität und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite des Internationalen Büros der Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät.
Rechtliche Grundlagen
Die Prüfungsorganisationsordnung enthält in § 6 Regelungen zur Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Grundlage dafür ist die Lissabon-Konvention.
Dabei gilt folgender Grundsatz: "Leistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, [...] erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden"
Anerkennung aus Ausbildungen
Die Anerkennung von Leistungen aus einer Ausbildung sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, da das DQR-Niveau einer Ausbildung (i.d.R. DQR-Niveaustufe 4) geringer eingestuft wird als bei einem Bachelorstudium (DQR-Niveaustufe 6). DQR steht dabei für den Deutschen Qualifikationsrahmen, der systematisch die Qualifikationen beschreibt und diese Niveaustufen zuordnet. Um die Niveaustufe Ihrer Ausbildung zu erfahren können Sie die Qualifikationssuche nutzen.
Prüfungsbüro der Bachelor- und Masterstudiengänge der agrar- bzw ernährungswissenschaftlichen Studiengänge
Ine Snoekx
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn
Roland Ostwald
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn
Markus Ester
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn
Staatsexamen-Studiengang Lebensmittelchemie
Matthias Wüst
Endenicher Allee 11 - 13
53115 Bonn